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Plastiksteuer im Bundeshaushalt: Mogelpackung auf Kosten des Klimas und der Verbraucher/-innen

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Bad Homburg, 7. Juli 2026 – Die Bundesregierung plant im Zuge der Haushaltskonsolidierung erneut die Einführung einer pauschalen Plastikabgabe. Was unter dem Deckmantel des Umweltschutzes verkauft wird, ist bei genauerem Hinsehen jedoch eine reine fiskalische Maßnahme, die dem Klima messbaren Schaden zufügen wird. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. warnt daher eindringlich vor dieser Form der Materialdiskriminierung. Eine Verbrauchsteuer muss zudem zwingend auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Am Ende finanzieren die Bügerinnen und Bürger eine Steuer, die dem Klima und der heimischen Recyclingwirtschaft schadet. Eindringliches Beispiel dafür ist Spanien.

 

Eine inhaltliche Ausgestaltung der Plastiksteuer – etwa im Rahmen eines Haushaltsbegleitgesetzes – steht jedoch noch aus. „Es ist höchst bedenklich, Steuereinnahmen in Milliardenhöhe fest zu verplanen, während unklar ist, wie die Abgabe überhaupt ausgestaltet sein soll, wer sie zahlen soll, wie hoch sie sein wird und welche ökonomischen und ökologischen Folgen sie haben wird“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

 

Ökonomische und ökologische Fehlsteuerung

Die IK weist anhand der Entwicklung in Spanien, das 2023 eine Plastiksteuer eingeführt hatte, auf die erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Fehllenkungen durch eine Steuer auf Kunststoffverpackungen hin: „Statt zu mehr Recycling und einem höheren Rezyklateinsatz hat die spanische Steuer zu einen massiven Import von Kunststoffverpackungen aus Drittstaaten geführt, der heimische Hersteller verdrängt, insbesondere weil die Importe mit zumeist gefälschten Bescheinigungen über hohe Anteile von recycelten Kunststoffen überwiegend nicht steuerpflichtig sind“, erläutert Engelmann. Außerdem warnen Experten des Umweltbundesamtes seit Jahren davor, dass eine einseitige Belastung von Kunststoffverpackungen eine Ausweichbewegung hin zu Verbundverpackungen auslöst, die wegen ihres Materialmixes wesentlich schlechter recycelbar sind und mehr Material sowie mehr CO₂ verursachen.

 

Mehrkosten in Milliardenhöhe für Verbraucher

Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes würde eine Plastiksteuer über eine Millionen Unternehmen in Deutschland treffen und direkte Bürokratiekosten von circa 420 Mio. Euro jährlich auslösen – zuzüglich Steuerberater- und Prüfungskosten. Hinzu kommen hohe Vollzugskosten für den Staat aufgrund der Ermittlung, Kontrolle und Nachweisführung. Dies würde die Gesamtkosten auf geschätzt über 2 Milliarden Euro in die Höhe treiben. Da eine solche Abgabe im wirtschaftlichen Alltag zwangsläufig auf die Produktpreise umgelegt werden muss – rechtlich bei einer Verbrauchssteuer sogar zwingend so vorgesehen –, belastet sie am Ende des Tages vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Fortschritte bei der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen anerkennen und fördern

Die IK fordert die Anerkennung und Förderung der Fortschritte bei der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen: „Deutsche Unternehmen investieren derzeit Milliardenbeträge in das Recycling und den Wiedereinsatz von recycelten Rohstoffen in Kunststoffverpackungen. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen im Gelben Sack/Gelber Tonne ist seit 2018 bereits von 42% auf über 70% gestiegen, während sich der Einsatz von recycelten Kunststoffen verdreifacht hat“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK. Die Anpassung an die strengen Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung erfordert weitere, umfangreiche Investitionen. Dabei gehen die Verpackungsmengen in Deutschland seit 2021 bereits zurück, und viele mittelständische Unternehmen stehen unter großem wirtschaftlichen Druck.

 

Die Forderung der IK: Ökologische Lenkung statt pauschaler Steuerbelastung

Die IK fordert die Politik deshalb auf, von symbolpolitischen Schnellschüssen Abstand zu nehmen. „Die Betriebe in Deutschland müssen bei der Transformation unterstützt und nicht durch zusätzliche Steuern belastet werden. Wenn es der Bundesregierung ernst ist mit Klimaschutz und Wirtschaftsförderung, sollten nicht recyclingfähige Verpackungen unabhängig vom Material finanziell belastet werden, während Investitionen in die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz belohnt werden sollten“, so Isabell Schmidt. Die IK plädiert daher dafür, die im Koalitionsvertrag vereinbarten finanziellen Anreize im Rahmen der Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen nach echten ökologischen Kriterien zügig und konsequent umzusetzen – im Sinne des Klimas, des Mittelstands und der Verbraucher.

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K-Pressemitteilung zur Plastiksteuer im Bundeshaushalt 2027