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Bundestag fordert finanzielle Anreize für ökologische Verpackungen

IK PM Oekologie

Bad Homburg, 12. Juni 2026 – Die gestern vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsregeln enthalten den Auftrag an die Bundesregierung, schnellstmöglich finanzielle Anreize zur Förderung recycelbarer Verpackungen und des Einsatzes von recycelten Kunststoffen in Verpackungen umzusetzen. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. begrüßt diesen Schritt als überfällig und weist auf die nach wie vor bestehenden Hürden auf EU-Ebene hin.

 

Hebel Ökomodulierung

„Viele EU-Staaten haben bereits finanzielle Anreize für hochgradig recycelbare Verpackungen und den Rezyklateinsatz“, erläutert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK. „Deutsche Unternehmen, die auf ökologische Verpackungen setzen, erleiden dadurch einen Wettbewerbsnachteil, denn sie können ihre Entwicklungsaufwendungen bisher nicht kompensieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bundestag nun Druck macht, damit auch in Deutschland der Hebel für eine Transformation des Verpackungsmarktes in Richtung Kreislaufwirtschaft umgelegt wird“, so Schmidt.

Die IK begrüßt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte, sog. Ökomodulierung der Verpackungsentgelte nun auch durch eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums geschaffen werden kann. Mit Blick auf die ab Mitte 2029 geltende EU-weite Pflicht zur Anpassung der Lizenzentgelte spricht sich die IK für eine frühzeitige nationale Regelung aus.

 

EU-Zulassungen für Recyclingtechnologien notwendig

Die IK begrüßt des Weiteren die Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Zulassung weiterer Recyclingtechnologien für den Wiedereinsatz recycelter Kunststoffe in Lebensmittelverpackungen einzusetzen. „Bislang sind im Prinzip nur recycelte Kunststoffe aus dem PET-Pfandflaschen-Strom für den Lebensmittelkontakt zugelassen. Dabei zeigen die technologischen Fortschritte bei der Sortierung und Aufbereitung, dass auch andere Kunststoffströme sicher in kontaktempfindlichen Verpackungen genutzt werden können“, so Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. Um diese rechtssicher einsetzen und die Quoten ab 2030 erfüllen zu können, müsse die EU-Kommission zügig weitere Zulassungen erteilen.

 

Kritik an Präventionsmaßnahmen für Industrieverpackungen

Kritik kommt von der IK an der Vorgabe, dass sich auch Hersteller von Industrie- und Gewerbeverpackungen an Maßnahmen zur Reduktion und Prävention von Verpackungsabfällen beteiligen sollen. Diese Vorgabe geht über die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) hinaus und ignoriert, dass industrielle Großverpackungen bereits sehr rationell gestaltet und genutzt werden. Zudem gibt es in Deutschland ein funktionierendes System der Sammlung und Verwertung dieser nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

 

Fehlende getrennte Sammlung im öffentlichen Raum

Die IK kritisiert überdies, dass die PPWR-Vorgabe, wonach die Mitgliedstaaten eine getrennte Sammlung von Verpackungen im öffentlichen Raum sicherstellen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wird. „Nach wie vor landen viele Verpackungen in öffentlichen Abfallbehältern und stehen damit nicht für das Recycling zur Verfügung“, so Schmidt. Hier gelte es dringend nachzubessern, um die Recyclingquoten und damit das Angebot an Rezyklaten zur Erfüllung der Quoten ab 2030 zu erhöhen.

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IK-Pressemitteilung zum VerpackDG