Mehrwegquoten für Industrieverpackungen
Brüssel/Bad Homburg, 15. Oktober 2025 – Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag vorgestellt, mit dem Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von den 100%-Mehrwegquoten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) befreit werden sollen. Damit nimmt die Kommission eine erste Korrektur der im Gesetzgebungsprozess unabsichtlich ausgeweiteten Mehrwegvorgaben für Industrie- und Gewerbeverpackungen vor.
Die IK begrüßt den Vorschlag als wichtig zur Wiederherstellung des Vertrauens im Markt in diese Verpackungsformate und drängt auf eine rasche Verabschiedung. Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. erläutert: „Die Befreiung von Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von den Mehrwegvorgaben ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Das haben Ökobilanzen von unabhängigen Forschungsinstitute klar bestätigt.“ Die jetzt angekündigte Ausnahme von den 100%-Mehrwegquoten könne allerdings nur ein erster Schritt sein. „Wir erwarten von der Kommission, dass sie im nächsten Schritt Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder auch von der bürokratischen 40%-Mehrwegquoten befreit. Denn wenn Mehrweg für diese Formate unsinnig ist, muss es eine vollständige Ausnahme geben“, fordert Engelmann.
Jeden Tag sichern Millionen Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder den Transport europäischer Waren. Sie sind unverzichtbar für stabile Ladeeinheiten. Beide Verpackungsformate sind bereits heute vollständig recycelbar und werden nach ihrer Verwendung weitgehend als Gewerbeabfall gesammelt und zu neuen Folien und Umreifungsbänder recycelt. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Erfüllung der Rezyklateinsatzquoten. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder enthalten bereits heute einen hohen Anteil an recycelten Kunststoffen.
Darüber hinaus gibt es nach heutigem Stand der Technik keine Alternative zur Palettenumhüllungen aus Kunststoff, die eine Ladeeinheit bei geringerem Verpackungsgewicht und gleichzeitig hoher Verpackungsgeschwindigkeit sichern kann.