Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und die RIGK GmbH haben die Initiative INSPIRE ins Leben gerufen, um bestehende Wiederverwendungssysteme für Industrie- und Gewerbeverpackungen zu schützen.
INSPIRE steht für „Open INitiative for a System Platform for Industrial Reuse-Systems in Europe“ und reagiert auf die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die Anfang 2025 in Kraft tritt.
Ab 2030 müssen Hersteller und Anwender bestimmter Industrie- und Gewerbeverpackungen weitreichende Mehrwegpflichten für bestimmte Verpackungen erfüllen. Diese gelten für folgende Verpackungsformate:
Paletten
Umreifungsbänder
Kanister
Flexible Massengutbehälter
Palettenumhüllungen
Fässer
Kübel
Starre Massengutbehälter
Schalen
Kisten, außer Karton
Kunststoffkästen
Klappbare Kunststoffkisten
Bereits bestehende Wiederverwendungssysteme erhalten jedoch Bestandsschutz und gelten als konform mit den neuen Anforderungen.
INSPIRE wird als nichtrechtsfähiger Verein gegründet und steht Systemanbietern, Dienstleistern, Herstellern und Nutzern von Industrieverpackungen offen. Dieser wahrt den Grundsatz des Geheimwettbewerbs und verhindert unzulässige Absprachen zwischen Wirtschaftsakteuren. Für eine INSPIRE-Registrierung muss ein Wiederverwendungssystem:
- Unter normalerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen so viele Kreislaufdurchgänge wie möglich vorsehen und ermöglichen.
- Verpackungen betreffen, die mit dem Ziel konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wurden, mehrfach für denselben Zweck wiederverwendet zu werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren. Es muss Verpackungen betreffen, die entleert, entladen, wiederbefüllt oder wiederbeladen werden können sowie unter normalen Verwendungsbedingungen aufbereitet werden können und während des Kreislaufdurchgangs nicht zu Abfall werden.
- Anforderungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit, Sicherheit und Hygiene einhalten.
- Organisatorische, technische oder finanzielle Vorkehrungen, treffen, welche die Möglichkeit der Wiederverwendung gewährleisten. (Eine tatsächliche Wiederverwendung jeder einzelnen Verpackung in dem System ist weder technisch möglich noch rechtlich erforderlich.)
- In den Märkten, in denen der Abpacker/Abfüller für das Inverkehrbringen des verpackten Produkts verantwortlich ist, verfügbar sein.
- Betroffene Wirtschaftsakteure entlang der Wertschöpfungskette informieren.
- Über eine verfasste und niedergelegte Governance-Struktur verfügen.
Da der Bestandsschutz möglicherweise nur für Systeme gilt, die bis zum Inkrafttreten der PPWR Mitte/Ende Januar 2025 bestehen, gibt es akuten Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.
Die IK wird daher ab dem 27.11.2024 eine Registrierung und damit einen Betritt zu INSPIRE ermöglichen.
Darüber hinaus finden am 12.12.2024 von 10-11 Uhr sowie am 15.01.2025 von 16-17 Uhr Informationsveranstaltungen im Online-Format statt.
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