Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das neue deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) schaffen den regulatorischen Rahmen für die Zukunft der Verpackungswirtschaft. Sie greifen tief in Design, Einsatz und Entsorgung von Verpackungen ein – mit Folgen für Produkte, Lieferketten und Investitionen.
Leitplanken für mehr Kreislaufwirtschaft
Regulierung im Realitätscheck: Zwischen Leitplanken und Stolpersteinen
Die Leitplanken sind gesetzt. Jetzt kommt es darauf an, dass Regulierung auch Wirkung entfaltet, Investitionen ermöglicht und in der Praxis funktioniert.
Die Hersteller von Kunststoffverpackungen sind längst Innovationstreiber. Sie beweisen täglich, dass moderne Kunststoffverpackungen Produktschutz, Klimaschutz und Ressourceneffizienz vereinen. Die neuen politischen Vorgaben setzen nun den Rahmen, verlässliche Rezyklatkreisläufe, optimierte Recyclingfähigkeit und CO2-arme Lösungen gemeinsam mit Politik und Wertschöpfungskette verbindlich zu gestalten. Im Realitätscheck zeigen sich jedoch auch Baustellen, die im Sinne von Ressourcenschonung, Umsetzbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit bearbeitet werden müssen.
PPWR und VerpackDG im Überblick
Eine europäische Harmonisierung braucht nationale Vollzugsfähigkeit und Regeln, die für Unternehmen verständlich, handhabbar und investitionssicher sind.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR)
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt weitgehend die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten seit dem 12. August 2026.
Zentrale Regelungsbereiche:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Design-for-Recycling-Anforderungen ab 2030 (Art. 6)
- Mindestrezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen ab 2030: 30 % für Lebensmittelkontaktverpackungen aus PET, 10 % für sonstige kontaktsensitive Kunststoffverpackungen, 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen (Art. 7)
- Verpackungsminimierung, einschließlich Vorgaben zu Gewicht, Volumen und Leerraum (Art. 9, 21)
- Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen, auch im öffentlichen Raum (Art. 43)
- Mehrwegvorgaben sowie Beschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen (Art. 22, 26)
- Erweiterte Herstellerverantwortung und Ökomodulierung (Art. 6)
- Kennzeichnungspflichten für Verpackungen und Sammelbehälter (Art. 11–12)
Volltext: Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Das VerpackDG ist das nationale Begleit- und Durchführungsgesetz, das die Anwendung der PPWR in Deutschland organisatorisch absichert. Es regelt Zuständigkeiten, Register, Verfahren und Aufsicht und tritt zeitgleich mit der PPWR in Kraft.
Im Fokus stehen insbesondere: Regelungen für bislang nicht-systembeteiligte Verpackungen, nationale Zuständigkeiten, Anforderungen an Vollzug und Getrenntsammlung.
Volltext: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Was bedeutet das konkret?
Verpackungsregulierung ist längst nicht mehr nur eine Angelegenheit für Compliance, sie wird zum Produkt-, Daten-, Nachweis- und Strategiethema.
Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
- Zusätzliche Registrierungs-, Zulassungs- oder Nachweispflichten für bislang nicht-systembeteiligte Verpackungen
- Recyclingfähigkeit und Design-for-Recycling ab 2030 als Marktzugangsvoraussetzung
- Verpflichtende Mindestrezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen mit erheblichen Anforderungen an Materialverfügbarkeit und Lieferkette ab 2030
- Neue Vorgaben zur Verpackungsminimierung und zur Begrenzung unnötiger Leerräume
- Ökomodulierung: Staffelung der Lizenzentgelte nach Recyclingfähigkeit beeinflusst direkt die Systemkosten
- Konformität und Dokumentation: Hersteller und Inverkehrbringer müssen Informationen zu allen Verpackungsbestandteilen zusammenführen und die Gesamtkonformität der Verpackung nachweisen.
Verpackungsentwicklung, Materialbeschaffung und regulatorische Bewertung müssen künftig noch enger verzahnt werden. Verpackungsregulierung wird damit auch zum Wettbewerbsfaktor im europäischen Markt.
Für den Handel
- Mehrwegangebotspflicht für To-go-Speisen und -Getränke gilt bereits seit 2023
- Künftige Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen und Abfallbehältern
- Zusätzliche Anforderungen an Versand- und Serviceverpackungen
Die IK unterstützt die Transformation und fordert bessere Rahmenbedingungen
Die IK bekennt sich klar zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Kunststoffverpackungen sollen Teil eines funktionierenden zirkulären Systems sein. Höhere Recyclingfähigkeit, mehr Rezyklateinsatz und weniger Verpackungsabfall sind aus Sicht der IK richtige politische Zielsetzungen.
Gleichzeitig gilt: Gute Regulierung muss ökologische Zielsetzungen mit wirtschaftlicher Machbarkeit verbinden.
Unsere Leitlinien
- Mehr Kreislaufwirtschaft – ja
- Wirksame finanzielle Anreize statt stumpfer Regulierung
- Technologieoffenheit und Planungssicherheit
- EU-weit einheitliche und vollziehbare Regeln
- Mehr Bürokratie – nein
Neue Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft
Die neuen Vorgaben setzen ein klares Signal für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft und erhöhen zugleich den Druck auf den Markt für hochwertige Kunststoffrezyklate erheblich.
Ab 2030 werden allein für die deutsche Verpackungsproduktion jährlich über 700.000 Tonnen zusätzlicher Kunststoffrezyklate in ausreichender Menge und Qualität benötigt. Der Markt muss dafür erheblich und rechtzeitig skalieren. Gerade für Lebensmittelkontaktverpackungen sind verfügbare und rechtlich zulässige Rezyklatströme bislang begrenzt.
Entscheidend ist deshalb Investitionssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Recyclern und Aufbereitern bis hin zu Verpackungsherstellern und Markenunternehmen.
Stellschraube Ökomodulierung
Die Ausgestaltung finanzieller Anreize über die erweiterte Herstellerverantwortung ist ein zentrales Instrument, um recyclinggerechtes Verpackungsdesign und den Einsatz recycelter Kunststoffe zu fördern.
Aus Sicht der IK ist es daher richtig, dass diese Anreize politisch stärker in den Fokus rücken. Mit Blick auf die in den kommenden Jahren EU-weit wirksam werdenden Vorgaben zur Ökomodulierung sollten nationale Regelungen frühzeitig, nachvollziehbar und wettbewerbsneutral ausgestaltet werden. So erhalten Unternehmen Planungssicherheit und Investitionsanreize für hochgradig recycelbare Verpackungen.
„Viele EU-Staaten haben bereits finanzielle Anreize für hochgradig recycelbare Verpackungen und den Rezyklateinsatz. Deutsche Unternehmen, die auf ökologische Verpackungen setzen, erleiden dadurch einen Wettbewerbsnachteil, denn sie können ihre Entwicklungsaufwendungen bisher nicht kompensieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bundestag nun Druck macht, damit auch in Deutschland der Hebel für eine Transformation des Verpackungsmarktes in Richtung Kreislaufwirtschaft umgelegt wird.“
Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft, IK
Wo die Umsetzung jetzt entscheidend ist
Die Verordnung ist in Kraft und jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an. Diese drei Punkte sind aus Sicht der IK entscheidend für eine wirksame Umsetzung:
1. Fehlende Lenkungswirkung bei finanziellen Anreizen
Zentrale Anreizmechanismen wirken bislang nicht stark genug, um recyclingfreundliches Verpackungsdesign und Rezyklateinsatz flächendeckend wirtschaftlich attraktiv zu machen.
2. Zu wenig Planungssicherheit
Wenn zentrale Anforderungen erst durch spätere Rechtsakte konkretisiert werden, erschwert das Investitionsentscheidungen und strategische Planung. Unternehmen brauchen klare und belastbare Rahmenbedingungen.
3. Rezyklatmarkt braucht Nachfrageimpulse
Damit die Rezyklatvorgaben in der Praxis erfüllt werden können, braucht es frühzeitig Nachfrageimpulse, verlässliche Verfügbarkeit und praktikable Rahmenbedingungen, insbesondere für lebensmittelgeeignete Rezyklate. Deshalb ist es notwendig, politische Ziele und verfügbare Marktstrukturen enger zusammenzudenken.
Orientierung in einem komplexen Regulierungsumfeld
Die Kreislaufwirtschaft für Verpackungen braucht ambitionierte politische Ziele. Sie braucht aber ebenso vollziehbare Regeln, wirtschaftlich tragfähige Anreize und Planungssicherheit für Unternehmen. Die IK bringt sich mit klaren Positionen, lösungsorientierten Vorschlägen und industriepolitischer Perspektive in diese Debatte ein.
Wer Kreislaufwirtschaft erfolgreich gestalten will, muss ökologische Wirkung, industrielle Realität und europäische Wettbewerbsfähigkeit zusammen denken. Kommen Sie mit uns ins Gespräch:
Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
E-Mail schreiben
Telefon: 06172 926601
Fragen & Antworten
Wer gilt als „Hersteller“ im Sinne der PPWR?
Die PPWR arbeitet – je nach Regelungszusammenhang – mit unterschiedlichen Rollen wie Hersteller, Produzent, Importeur oder Händler. Für Unternehmen ist daher entscheidend, die eigene Rolle entlang der Lieferkette genau zu prüfen. Betroffen sein können nicht nur klassische Produzenten, sondern auch Importeure, Markenunternehmen, Händler oder Akteure aus dem E-Commerce.
Welche konkreten Rezyklateinsatzquoten gelten ab 2030?
Die PPWR sieht für bestimmte Kunststoffverpackungen ab 2030 Mindestrezyklatanteile vor. Je nach Verpackungsart gelten unterschiedliche Quoten. Besonders im Fokus stehen Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie weitere Kunststoffverpackungen außerhalb dieses Bereichs. Für die Praxis ist weniger die schlagwortartige Quote entscheidend als die Frage, ob ausreichende Mengen an geeigneten und rechtlich zulässigen Rezyklaten verfügbar sind.
Gerade bei Lebensmittelkontaktverpackungen ist der Markt dafür noch im Aufbau. Deshalb setzt sich die IK dafür ein, dass regulatorische Anforderungen, technologische Entwicklung und Marktrealität zusammengedacht werden.
Was schreibt die PPWR zur Verpackungskennzeichnung vor?
Die PPWR sieht harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen und bestimmte Sammelbehälter vor. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung zur Materialzusammensetzung und zur richtigen Entsorgung zu geben und damit Fehlwürfe zu reduzieren.
Für die praktische Umsetzung ist wichtig, dass nicht alle Details bereits abschließend feststehen. Ein Teil der technischen Spezifikationen wird auf EU-Ebene noch weiter konkretisiert. Aus Sicht der IK ist deshalb entscheidend, dass die nationale Ausgestaltung praxistauglich erfolgt und die Getrenntsammlung – auch im öffentlichen Raum – verlässlich unterstützt wird.
Was passiert, wenn Verpackungen die Anforderungen nicht erfüllen?
Erfüllen Verpackungen die geltenden Anforderungen nicht, dürfen sie – je nach betroffener Vorschrift und Anwendungszeitpunkt – künftig nicht oder nicht weiter in Verkehr gebracht werden. Hinzu kommen mögliche Marktüberwachungsmaßnahmen, Sanktionen, wirtschaftliche Nachteile und zusätzlicher Anpassungsaufwand.
Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, frühzeitig Transparenz über Materialien, Konstruktion, Nachweise und Zuständigkeiten in der Lieferkette zu schaffen.
Weiterführende Informationen
IK-Positionen & Publikationen
*Alle bereitgestellten Informationen zur europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar.