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IK-Aktuelles

VerpackDG: Mehr Kreislaufwirtschaft braucht klare Regeln, nicht mehr Bürokratie

By 29. Januar 2026No Comments

Die geplante europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und die daraus resultierende Anpassung des deutschen Verpackungsrechts bringen weitreichende Veränderungen für Hersteller, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und mehr Kunststoff im Kreislauf zu führen. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. (IK) unterstützt diese Ziele ausdrücklich, sieht im aktuellen Gesetzentwurf jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf.  

 

Sinnvolle Absätze, aber auch offene Baustellen: Der Entwurf zum neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll die Vorgaben der PPWR in deutsches Recht überführen. Aus Sicht der IK enthält er neben etlichen positiven allerdings auch einige problematische Elemente.  

 

„Unser Fazit zum VerpackDG fällt gemischt aus“, erklärt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK. Positiv bewertet sie insbesondere die geplante automatisierte Zulassung von Herstellern nicht-systembeteiligter Verpackungen. Diese Zulassung ist nach EU-Recht erforderlich und betrifft künftig eine sehr große Zahl von Unternehmen. „Angesichts einer mittleren sechsstelligen Zahl zusätzlicher Zulassungen ist dies die einzig realistische Möglichkeit, den Vollzug überhaupt handhabbar zu gestalten“, so Dr. Schmidt.  

Beitragsbild Kreislaufwirtschaft

Mehr Recycling durch bessere Verpackungen und saubere Sammlung 

Unterstützung findet bei der IK auch die geplante Anhebung der Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen. Schon heute werden fast 70 Prozent der Kunststoffverpackungen, die über die dualen Systeme gesammelt werden, recycelt. Gleichzeitig arbeiten Hersteller intensiv daran, Verpackungen noch recyclingfähiger zu machen und damit so zu gestalten, dass sie sich technisch gut wiederverwerten lassen. „Die Recyclingfähigkeit liegt aktuell im Durchschnitt bei rund 82 Prozent und soll perspektivisch auf 90 Prozent steigen“, erläutert Dr. Schmidt.  

 

 

Anreize für recyclingfreundliche Verpackungen fehlen weiterhin 

Kritisch sieht die IK, dass die Reform der Ökomodulierung zum wiederholten Mal nicht aufgegriffen wurde. „Die Ökomodulierung der Lizenzentgelte ist und bleibt der Hebel zur Förderung gut recyclingfähiger Verpackungen. In seiner jetzigen Ausgestaltung kann dieser jedoch keine Wirkung entfalten“, betont Dr. Isabell Schmidt.  

 

Neue Organisationen helfen nicht beim Abfallvermeiden 

Unverständnis äußert die IK über den Vorschlag, eine neue Organisation zur Abfallvermeidung und -reduktion einzurichten. Dieser gehe weit über die europarechtlichen Anforderungen hinaus und widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus. „Eine solche Organisation schafft teure neue Verwaltungsstrukturen, kann aber effektiv wenig ausrichten“, ergänzt Dr. Schmidt. „Zudem gehen wir derzeit davon aus, dass Deutschland die Abfallreduktionsziele der PPWR – fünf Prozent Steigerung bis 2030 im Vergleich zu 2018 – voraussichtlich erreichen wird.“ 

 

Deswegen schlägt die IK vor, die Pflicht aus Art. 51 Abs. 3 der PPWR eins zu eins bürokratiearm umzusetzen. Darin wird geregelt, dass Organisationen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Abfall finanzieren sollen. Konkret könnte die Gemeinsame Stelle der Systeme einen Mindestanteil der Systembudgets für Abfallvermeidungs- und Aufklärungsmaßnahmen nutzen, etwa durch den Ausbau der erfolgreichen Kampagne „Mülltrennung wirkt“. Gleichzeitig müsse der Vollzug bestehender Regeln – wie der Mehrwegangebotspflicht für To-go-Speisen und -Getränke – konsequenter erfolgen.  

 

Doppelquote setzt wichtiges Signal für Rezyklate 

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Doppelquote, die sowohl mechanisches als auch chemisches Recycling berücksichtigt. Das ist aus Sicht der IK ein wichtiges Signal an die Industrie. 

 

„Angesichts der absehbaren Rezyklatknappheit zur Erreichung der gesetzlichen Rezyklatquoten im Jahr 2030 sind klare Zielvorgaben unverzichtbar, um Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszulösen, bei Recyclern und auf Erzeugerseite“, betont Dr. Isabell Schmidt. Gemeint ist der wachsende Bedarf an Recyclingmaterial, der nur gedeckt werden kann, wenn Recyclingkapazitäten und Nachfrage gleichzeitig steigen.  

 

241211-Infografik-Fortschritte-Transformation

Nachfrage frühzeitig stärken 

Dr. Isabell Schmidt bekräftigt, dass es neben den langfristigen Vorgaben auch flankierende Maßnahmen brauche, um die Nachfrage nach Rezyklaten bereits im Übergangszeitraum bis 2030 zu stärken. Neben einer Reform von Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes setze sich die IK daher auf europäischer Ebene für eine Rezyklat-Ansparphase ein: Unternehmen sollten Rezyklate, die sie schon heute freiwillig einsetzen, später auf die gesetzlichen Quoten anrechnen können. Das schaffe kurzfristig Nachfrage, biete Investitionssicherheit und belohne die Unternehmen, die die Kreislaufwirtschaft trotz wirtschaftlicher Nachteile bereits heute vorantreiben. 

 

Dr Isabell Schmidt Geschaeftsfuehrerin IK

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